E-Government Standard • Bundesagentur für Arbeit & BAföG • DSGVO-Konform

PDF-Kompressor für Behördenanträge & Arbeitsagentur (< 2 MB)

Deutsche Behördenportale (Bundesagentur für Arbeit, BAföG Digital, ELSTER, Gerichte) weisen Dokumente ab, die die strikte Grenze von 2 MB oder 4 MB überschreiten. Reduzieren Sie die Dateigröße Ihrer Anträge, Nachweise und Zeugnisse schnell und sicher direkt im Browser.

Dateigrößen-Limit des Behördenportals
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Höchste Datensicherheit für vertrauliche Anträge

Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide und ärztliche Atteste enthalten streng vertrauliche Personendaten. Die Komprimierung erfolgt deshalb zu 100% lokal auf Ihrem Endgerät. Es findet kein Upload auf Cloud-Server statt, womit die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lückenlos gewahrt bleiben.

Dateigrößen-Limits deutscher Portale

• Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosengeld / Bürgergeld): max. 2 MB pro Datei.
• BAföG Digital & Universitäten: max. 2 bis 4 MB je Dokument.
• ELSTER (Finanzamt Belegnachreichung): max. 4 MB pro PDF.
• Elektronischer Rechtsverkehr (Gerichte): max. 4 bis 10 MB.