Mietkautionsrechner : Gesetzliche Obergrenze nach § 551 BGB
Das deutsche Mietrecht setzt Vermietern bei der Sicherheitsleistung enge Schranken: Eine Mietkaution darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Nettokaltmiete betragen. Nebenkosten dürfen nicht einberechnet werden, und Mieter haben ein unabdingbares Recht auf Zahlung in drei Monatsraten.
Mietkaution nach § 551 BGB berechnen
Gesetzliche Obergrenze von maximal 3 Nettokaltmieten und gesetzlicher Anspruch auf Zahlung in 3 Monatsraten.
Achtung: Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen dürfen laut BGB nicht in die Kaution eingerechnet werden!
Exakt 3 Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Jede höhere Forderung ist unwirksam!
3 gleiche Raten: 1. Rate zu Mietbeginn, 2. & 3. Rate mit den folgenden Monatsmieten.
Nach § 551 Abs. 2 BGB ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Monatsmieten fällig. Klauseln im Mietvertrag, die eine Komplettzahlung vor Schlüsselübergabe fordern, sind unwirksam!
Der Vermieter ist nach § 551 Abs. 3 BGB verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.