§§ 11, 14 GewStG • Steuermesszahl 3,5% • Anrechnung nach § 35 EStG

Gewerbesteuerrechner 2026 : Hebesatz & Steuermessbetrag

Gewerbetreibende in Deutschland unterliegen der Gewerbesteuer, deren Höhe maßgeblich vom Hebesatz der jeweiligen Standortgemeinde abhängt. Berechnen Sie Ihre genaue Zahllast unter Berücksichtigung des Freibetrags von 24.500 € für Personenunternehmen und der steuermindernden Anrechnung auf Ihre Einkommensteuer.

Gewerbeertrag & Hebesatz der Gemeinde

Gewerbesteuerberechnung nach § 11 und § 14 GewStG (Steuermesszahl 3,5% und ESt-Anrechnung nach § 35 EStG).

Beispiele: Berlin 410%, Hamburg 470%, München 490%, Frankfurt 460%.
Fällige Gewerbesteuer (Zahllast)
5.094,25 €

Steuermessbetrag (1.242,5 €) × 410%

Einkommensteuer-Ermäßigung (§ 35 EStG)
-4.970,00 €

Maximal auf die Einkommensteuer anrechenbar

Steuerpflichtiger Ertrag
35.500 €

Nach Abzug des Freibetrags (24.500 €)

Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmer

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen gesetzlichen Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Erst der diesen Betrag übersteigende Gewinn wird mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5% belegt. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) steht kein Freibetrag zu.

Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG)

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können Einzelunternehmer die gezahlte Gewerbesteuer bis zum 4,0-fachen des Steuermessbetrags direkt von ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen. Bei Hebesätzen bis etwa 400% wird die Gewerbesteuer dadurch fast vollständig neutralisiert.