Kleinunternehmer-Rechnung kostenlos als PDF
Erstellen Sie in unter 2 Minuten eine rechtssichere Rechnung nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Direkt im DIN-A4-Format ausdrucken oder als PDF abspeichern — ohne Wasserzeichen und ohne Anmeldung.
Rechnungen nach § 19 UStG weisen 0 % Umsatzsteuer aus und erfordern den Pflichtsatz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer, vollständige Anschriften und das genaue Leistungsdatum.
Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Dieser Pflichttext wird automatisch auf der Rechnung vermerkt.
RE-2026-001
| Bezeichnung der Leistung | Menge | Einzelpreis | Gesamtbetrag | |
|---|---|---|---|---|
| 1.140,00 € | ||||
| 480,00 € |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum 2026-11-13 auf das angegebene Bankkonto unter Angabe der Rechnungsnummer RE-2026-001.
Die 7 wichtigsten Pflichtbestandteile nach § 14 UStG
Prüfen Sie Ihre Rechnungen gegen die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Finanzamts.
1. Fortlaufende Rechnungsnummer
Jede Rechnung muss eine einmalige, systematische Nummer enthalten (z. B. RE-2026-001). Eine Nummer darf im Kalenderjahr niemals doppelt vergeben werden.
2. Steuernummer oder USt-IdNr.
Auf der Rechnung muss entweder Ihre persönliche Steuernummer beim zuständigen Finanzamt oder Ihre beim Bundeszentralamt für Steuern beantragte USt-IdNr. stehen.
3. Pflichtklausel § 19 UStG
Als Kleinunternehmer dürfen Sie keinen Mehrwertsteuersatz (19% oder 7%) aufführen, sondern müssen den gesetzlichen Satz zur Umsatzsteuerbefreiung einfügen.
Möchten Sie Ihren effektiven Stundenlohn oder Minijob berechnen?
Prüfen Sie das Verhältnis von Arbeitsstunden, Gehalt und dem gesetzlichen Mindestlohn 2026.