§ 105 SGB III • Bundesagentur für Arbeit • KUG 60% / 67%

Kurzarbeitergeld-Rechner 2026 : KUG & Nettoausfall berechnen

Wird im Betrieb Kurzarbeit angeordnet, gleicht das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld (KUG) einen Großteil des Verdienstausfalls aus. Ermitteln Sie Ihren Nettoentgeltausfall und Ihr Gesamteinkommen bei teilweiser Kurzarbeit oder Kurzarbeit Null.

Gehaltsdaten & Arbeitsausfall

Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach § 105 und § 106 SGB III (Leistungssatz 60% bzw. 67% mit Kindern).

Tragen Sie 0 € ein bei Kurzarbeit Null (100% Arbeitsausfall).
Gesamtes Nettoeinkommen im Monat
1.736,00 €

Ist-Netto (1.085 €) + KUG

Kurzarbeitergeld (KUG)
651,00 €

60% des Nettoentgeltausfalls (1.085 €)

Reguläres Netto (Vergleich)
2.170,00 €

Pauschaliertes Nettoentgelt ohne Kurzarbeitsausfall

Leistungssatz: 60% oder 67%?

Arbeitnehmer ohne Kinder auf der Lohnsteuerkarte erhalten den regulären Leistungssatz von 60% der Nettoentgeltdifferenz. Für Beschäftigte, bei denen mindestens ein Kind auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen ist (Kinderfreibetrag mindestens 0,5), erhöht sich der Satz auf 67% (erhöhter Leistungssatz nach § 105 SGB III).

Progressionsvorbehalt beachten

Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuer- und sozialabgabenfrei. Es unterliegt jedoch dem steuerlichen Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG. Bei Bezug von mehr als 410 € KUG im Kalenderjahr besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.