§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG • 1%-Regelung • Elektro-Förderung 0,25%

Firmenwagenrechner 2026 : Geldwerter Vorteil nach 1%-Regelung

Wer seinen Dienstwagen auch privat oder für den Arbeitsweg nutzt, muss diesen Sachbezug als geldwerten Vorteil versteuern. Berechnen Sie exakt den steuerpflichtigen Betrag für Verbrenner (1%), Plug-in-Hybride (0,5%) und reine Elektrofahrzeuge (0,25% bis 70.000 € Bruttolistenpreis) sowie die tatsächlichen Netto-Kosten auf Ihrer Gehaltsabrechnung.

Fahrzeugdaten & Arbeitsweg

Geldwerter Vorteil nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (1%-Regelung, 0,5% Hybrid, 0,25% Elektrofahrzeug).

€

UVP des Herstellers inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer (nicht der Rabattpreis).

0,03% des BLP je Kilometer und Kalendermonat (§ 8 Abs. 2 EStG).
Geldwerter Vorteil Monatlich
693,00 €

Zu versteuernder Bruttobetrag auf der Lohnabrechnung

Tatsächliche Netto-Kosten / Monat
~242,55 €

Effektiver Netto-Gehaltsverlust bei 35% Steuersatz

Geldwerter Vorteil Jährlich
8.316,00 €

Anrechenbarer Listenpreis : 45.000 €

Wie setzt sich der geldwerte Vorteil zusammen?

Der geldwerte Vorteil besteht aus zwei Komponenten: 1. Pauschale Privatnutzung: 1% (bzw. 0,5% oder 0,25%) des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises (BLP) pro Monat. 2. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: 0,03% des BLP pro Entfernungskilometer und Kalendermonat.

Die 0,25%-Regelung für Elektro-Dienstwagen

Für reine Elektrofahrzeuge (ohne CO₂-Emissionen), deren Bruttolistenpreis 70.000 € nicht übersteigt, wird für die Versteuerung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises (0,25%) zugrunde gelegt. Bei teureren Elektroautos über 70.000 € und Plug-in-Hybriden gilt die 0,5%-Besteuerung.