Notar- & Grundbuchkostenrechner 2026 nach GNotKG
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Deutschland fallen Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von durchschnittlich 1,5% bis 2,0% des Kaufpreises an. Diese Gebühren sind gesetzlich strikt geregelt und für alle Notariate bundesweit einheitlich verbindlich.
Kaufpreis & Grundschuldbestellung
Gesetzliche Notar- und Grundbuchamtsgebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Darlehenssumme zur Absicherung der Bank im Grundbuch (0 € bei Barzahlung).
Entspricht ca. 1.64% des Kaufpreises
Beurkundung Kaufvertrag, Grundschuld & Betreuungsgebühr
Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung & Grundschuld
Die Gesamtkosten teilen sich auf: Der Notar erhält Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-Gebühr), die Betreuung und den Vollzug sowie ggf. die Grundschuldbestellung zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Das staatliche Grundbuchamt stellt gesondert umsatzsteuerfreie Gebühren für Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung in Rechnung.
Nein. Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Nach § 17 Abs. 1 der Bundesnotarordnung (BNotO) ist es dem Notar gesetzlich streng untersagt, Gebühren zu erlassen oder Rabatte zu gewähren. Jeder Notar in Deutschland muss exakt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abrechnen.